Korrekte Anmeldung von Schweizer Kleinunternehmen und Start-Ups für Sozialversicherungs- und Quellensteuerzwecke – Aufsetzen von Pensionskassen- und Personenversicherungsplänen
Die Einrichtung einer lokalen Schweizer Lohnbuchhaltung – inklusive Anmeldung bei den Sozialversicherungsbehörden, den Quellensteuerbehörden, einer Pensionskasse (BVG) und einem Unfallversicherer (UVG) – ist zeitaufwändig, da umfangreiche Koordination, das Ausfüllen zahlreicher Formulare und das Anfordern/Bereitstellen von Informationen und Dokumenten erforderlich sind.
Die Ersteinrichtung beinhaltet:
Einmalige Einrichtungsgebühren für die Schweizer Payroll
| Dienstleistung | Preis | Leistungsumfang | Erforderlich? |
|---|---|---|---|
| ERSTBERATUNG | |||
| Erstgespräch Payroll | CHF 200 | Ein Gespräch von ca. 60 Minuten zur Besprechung der Schweizer Sozialversicherung, Pensionskasse und steuerlichen Auswirkungen für Schweizer Arbeitgeber. Detaillierte Erläuterung des Registrierungsprozesses, der nächsten Schritte und der gesetzlichen Schweizer Lohnbuchhaltungsanforderungen / des monatlichen Lohnprozesses. | Erforderlich |
| SOZIALVERSICHERUNG EINRICHTUNG | |||
| Anmeldung als Arbeitgeber | CHF 550 | Anfragen der notwendigen Unterlagen sowie Informationen, Vervollständigung der Anmeldung für Schweizer Sozialversicherungszwecke für den Arbeitgeber, Standardkorrespondenz mit der Ausgleichskasse, Weiterleitung der Formulare mit Unterschriftsanweisungen – Einreichung. | Erforderlich |
| Anmeldung Kinderzulagen | CHF 450 (Pro Mitarbeiter/in) |
Anfragen der notwendigen Unterlagen sowie Informationen bei Mitarbeitenden, Vervollständigung der Anmeldung für Kinderzulagen bei der zuständigen Ausgleichskasse, Standardkorrespondenz mit der Behörde, Weiterleitung der Formulare mit Unterschriftsanweisungen – Einreichung. | Nur wenn Kinder vorhanden |
| Quellensteuer-Registrierung | CHF 450 (Pro Mitarbeiter/in) |
Anfragen der notwendigen Unterlagen sowie Informationen bei Mitarbeitenden, Vervollständigung der Anmeldung für Quellensteuerzwecke, Standardkorrespondenz mit dem kantonalen Steueramt, Weiterleitung der Formulare mit Unterschriftsanweisungen – Einreichung. | Nur bei Quellensteuerpflicht |
| PENSIONSKASSE (BVG) & UNFALLVERSICHERUNG (UVG) EINRICHTUNG | |||
| BVG/UVG-Einrichtung | CHF 700 | Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Besprechung empfohlener Pensionskassen- und Unfallversicherungsdeckungen basierend auf Firmenwünschen und dem Budget. Diskussion der Deckungsoptionen (neutrale Beratung). Anforderung von Offerten basierend auf den erhaltenen Informationen von einem qualifizierten Broker, der die Offerten direkt an den Kunden liefert. Beantwortung von Fragen und Beratung, welche Pläne beim Vergleich der Offerten am sinnvollsten sind, bis diese finalisiert sind. | Erforderlich (ausser Kunde erledigt es selbst) |
| Broker-Gebühr | Ca. CHF 0 bis 3'000 | Allfällige Broker-Gebühr für die Einrichtung der Schweizer Pensionskasse und Unfallversicherung – direkt an den Broker zahlbar. Falls der Kunde bereits einen Broker hat, arbeite ich gerne mit diesem zusammen. | Empfohlen bei mehreren Offerten |
Hinweis: Nach Abschluss der Anmeldungen muss eine jährliche Schweizer Payroll/Lohnbuchhaltung geführt werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber nur den Nettolohn nach allen gesetzlichen Abzügen an Mitarbeitende zahlt. Falls Unterstützung bei der laufenden Schweizer Payroll samt Lohnausweisen benötigt wird, finden Sie meine Payrolllösungen hier.
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