Aufsetzen Schweizer Payroll

Korrekte Anmeldung von Schweizer Kleinunternehmen und Start-Ups für Sozialversicherungs- und Quellensteuerzwecke – Aufsetzen von Pensionskassen- und Personenversicherungsplänen

Preise für die korrekte Aufsetzung einer Schweizer Payroll

Die Einrichtung einer lokalen Schweizer Lohnbuchhaltung – inklusive Anmeldung bei den Sozialversicherungsbehörden, den Quellensteuerbehörden, einer Pensionskasse (BVG) und einem Unfallversicherer (UVG) – ist zeitaufwändig, da umfangreiche Koordination, das Ausfüllen zahlreicher Formulare und das Anfordern/Bereitstellen von Informationen und Dokumenten erforderlich sind.

Die Ersteinrichtung beinhaltet:

  • Erstgespräch zur Payroll (ca. 60 Minuten) – siehe Details unten.
  • Anfragen der erforderlichen Informationen zur Registrierung des Unternehmens bei der Schweizer Sozialversicherung und der Mitarbeitenden für Kinderzulagen und Quellensteuern (falls zutreffend).
  • Ausfüllen der Anmeldeformulare für die Ausgleichskasse und die Schweizer Quellensteuer-Behörden.
  • Weiterleitung der ausgefüllten Dokumente mit Unterschriftsanweisungen an den Arbeitgeber/die Mitarbeitenden. Prüfung der unterschriebenen Dokumente und Einreichung bei den Behörden.
  • Anforderung von Pensionskassen- und Unfallversicherungsofferten für alle Mitarbeitenden. Besprechung der erhaltenen Offerten und Abschluss einer Lösung, die den Kundenbedürfnissen am besten entspricht (optimalerweise mit dem Kunden und dem Broker).
  • Bearbeitung von Fragen und Korrespondenz zwischen allen Parteien.

Einrichtung lokale Schweizer Payroll

Einmalige Einrichtungsgebühren für die Schweizer Payroll

Dienstleistung Preis Leistungsumfang Erforderlich?
ERSTBERATUNG
Erstgespräch Payroll CHF 200 Ein Gespräch von ca. 60 Minuten zur Besprechung der Schweizer Sozialversicherung, Pensionskasse und steuerlichen Auswirkungen für Schweizer Arbeitgeber. Detaillierte Erläuterung des Registrierungsprozesses, der nächsten Schritte und der gesetzlichen Schweizer Lohnbuchhaltungsanforderungen / des monatlichen Lohnprozesses. Erforderlich
SOZIALVERSICHERUNG EINRICHTUNG
Anmeldung als Arbeitgeber CHF 550 Anfragen der notwendigen Unterlagen sowie Informationen, Vervollständigung der Anmeldung für Schweizer Sozialversicherungszwecke für den Arbeitgeber, Standardkorrespondenz mit der Ausgleichskasse, Weiterleitung der Formulare mit Unterschriftsanweisungen – Einreichung. Erforderlich
Anmeldung Kinderzulagen CHF 450
(Pro Mitarbeiter/in)
Anfragen der notwendigen Unterlagen sowie Informationen bei Mitarbeitenden, Vervollständigung der Anmeldung für Kinderzulagen bei der zuständigen Ausgleichskasse, Standardkorrespondenz mit der Behörde, Weiterleitung der Formulare mit Unterschriftsanweisungen – Einreichung. Nur wenn Kinder vorhanden
Quellensteuer-Registrierung CHF 450
(Pro Mitarbeiter/in)
Anfragen der notwendigen Unterlagen sowie Informationen bei Mitarbeitenden, Vervollständigung der Anmeldung für Quellensteuerzwecke, Standardkorrespondenz mit dem kantonalen Steueramt, Weiterleitung der Formulare mit Unterschriftsanweisungen – Einreichung. Nur bei Quellensteuerpflicht
PENSIONSKASSE (BVG) & UNFALLVERSICHERUNG (UVG) EINRICHTUNG
BVG/UVG-Einrichtung CHF 700 Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Besprechung empfohlener Pensionskassen- und Unfallversicherungsdeckungen basierend auf Firmenwünschen und dem Budget. Diskussion der Deckungsoptionen (neutrale Beratung). Anforderung von Offerten basierend auf den erhaltenen Informationen von einem qualifizierten Broker, der die Offerten direkt an den Kunden liefert. Beantwortung von Fragen und Beratung, welche Pläne beim Vergleich der Offerten am sinnvollsten sind, bis diese finalisiert sind. Erforderlich (ausser Kunde erledigt es selbst)
Broker-Gebühr Ca. CHF 0 bis 3'000 Allfällige Broker-Gebühr für die Einrichtung der Schweizer Pensionskasse und Unfallversicherung – direkt an den Broker zahlbar. Falls der Kunde bereits einen Broker hat, arbeite ich gerne mit diesem zusammen. Empfohlen bei mehreren Offerten

Hinweis: Nach Abschluss der Anmeldungen muss eine jährliche Schweizer Payroll/Lohnbuchhaltung geführt werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber nur den Nettolohn nach allen gesetzlichen Abzügen an Mitarbeitende zahlt. Falls Unterstützung bei der laufenden Schweizer Payroll samt Lohnausweisen benötigt wird, finden Sie meine Payrolllösungen hier.

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